Unser Standpunkt zum Nachtragshaushalt 2024/2025
- Erst durch Tischvorlage wurde uns das Steuergeschenk von 25 Mio EUR offenbart, damit haben sich quasi über Nacht ganz andere Spielräume ergeben
- Eine wie in der ersten Jahreshälfte noch geplante Dotation der zweckgebundenen Rücklage für den Umbau der HuHa/StaBi mit weiteren 5 Mio EUR aus dem JA 2022 ist u.E. möglich und geboten, um dieses wichtige Projekt für unsere Bürger zu stemmen
- Die Prioritätenliste lehnen wir ab. Für uns bedeutet sie nicht mehr oder weniger eine Beerdigung aller weiteren Großprojekte zugunsten der nicht finanzierbaren RTW
- Die bisherige Beteiligung der Kommunen soll von bislang 241 Mio. EUR um 304 Mio. EUR auf in Summe 546 Mio. EUR steigen. Wie das bei aktuellen Gesamtkosten von 1,8 Milliarden EUR zu den in Aussicht gestellten Förderquoten von bis zu 95% der förderfähigen Kosten passt https://hessen.de/presse/pressearchiv/finanzierung-fuer-regionaltangente-west-gesichert ist mir schleierhaft.
- Für Neu-Isenburg bedeutet dies eine Budgetaufstockung um 23,2 Mio EUR auf nun 45,3 Mio EUR. Ohne die eigene Beteiligung an der RTW würde dieser Anteil auf alle verbleibenden Gesellschafter verteilt werden. Damit würde dann zwar auch die Beteiligung des Kreises Offenbach-Land noch ein Stück ansteigen, aber für Neu-Isenburg wären es eben doch ganz andere Kosten.
- Neu-Isenburg hat seine Finanzkraft ganz maßgeblich durch einen maßvollen Gewerbesteuerhebesatz erlangt, der aktuell nur noch wenige Punkte unter dem Nivellierungshebesatz liegt. Diesen Gewerbesteuerhebesatz von 345 % hätte insbesondere im Sinne der Planungssicherheit für die Unternehmen zumindest im Folgejahr beibehalten werden sollen.
- Eine stufenweise Anhebung wie in der mittelfristigen Finanzplanung des Kämmerers vorgesehen, halten wir für nicht sachgerecht. Wenn eine Anhebung schon vorgenommen werden muss, dann sollte ein neuer Satz zumindest einmal zwei Jahre beibehalten werden.
- Auch für den Fiskus kann dies Vorteile haben: So werden keine Anreize für Steuergestaltungen wie das Vorziehen von Erträgen und das Nachverlagern von Aufwendungen vermieden
- Den Gedanken, den Gewerbesteuerhebesatz grundsätzlich am Nivellierungshebesatz zu orientieren, können wir durchaus nachvollziehen. Die aktuelle Ausgestaltung des KFA bestraft leider Kommunen wie Neu-Isenburg, die den Unternehmen nicht so hemmungslos in die Tasche greifen wie andere
- Eine strenge Kopplung an den Nivellierungshebesatz lehnen wir jedoch ab, da uns dies jeglichen Spielraum nehmen würde
- Konsolidierungsrunde drehte sich über Monate hinweg um teilweise kleinste Beträge, dabei spielt die Musik in unserer größten Position: Den Personalaufwendungen. Hier ergeben sich im aktuellen Haushaltsjahr Minderausgaben von 3 Mio EUR wesentlich aufgrund der Fluktuation. Und oh Wunder: Die Stadt funktioniert trotzdem
- Wir haben zahlreiche Gebührensatzungen angepasst, weil diese teilweise seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angepasst wurden. Aber wenn man sich die bislang als Ergebnisse der Konsolidierungsbemühungen durchgeführten Maßnahmen anschaut, bekommt man den Eindruck, dass Konsolidierungen sich hier nur in Steuer- und Gebührenerhöhungen erschöpfen
- Eine Zweitwohnsitzsteuer lehnen wir ab, denn wir sehen den Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand. Zudem gibt es hier Ausnahmetatbestände von nicht unerheblichem Umfang (Wohnungsinhaber, die nicht dauernd getrennt vom Ehepartner an einem anderen Ort wohnen), ob sich wirklich eine nennenswerte Zahl von Neuanmeldungen ergibt, ist fraglich
- Eine Übernachtungssteuer lehnen wir ebenfalls ab, da diese die Hoteliers mit dem alleinigen Erhebungsaufwand belastet
- Insgesamt können doch weitere Steuerbelastungen der Bürger keine Lösung sein
- Wir lehnen den Nachtragshaushalt 2024/2025 ab.