Rede zum Haushaltsentwurf 2026

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

  • Die FDP hat sich im Sinne der Verlässlichkeit und Planbarkeit stets für einen Doppelhaushalt ausgesprochen. Die Entscheidung, nun einen Haushalt für 2026 vorzulegen, tragen wir mit, denn 2027 ist aktuell nicht mehr planbar
  • Wir schauen stets mit besonderem Augenmerk auf die Gewerbesteuer, in den vergangenen Jahren haben wir immer – und das mit gutem Grund auf Rücksichtnahme auf den Ast, auf dem wir sitzen und an dem wir nicht sägen sollten – für eine Beibehaltung der niedrigen Sätze und teilweise sogar für eine Absenkung gekämpft. Wir stehen zu niedrigen GewSt-Sätzen.
  • Jedoch sehen wir auch, dass der auf Landesebene geschmiedete kommunale Finanzausgleich Gemeinden mit niedrigen GewSt-Sätzen bestraft. Die vorgesehene Erhöhung ist nachvollziehbar, aber sie soll maßvoll stattfinden. Wir schlagen Ihnen daher vor, den Hebesatz lediglich moderat auf 370 Punkte und damit in etwa auf das Niveau des derzeitigen Nivellierungshebesatzes – dessen weiterer Anstieg zu erwarten ist – anzuheben, nicht jedoch auf 390 Punkte. Wir müssen weiterhin signifikant unter dem landesweiten Durchschnitt von derzeit 415 Punkten bleiben. Tragen wir dazu bei, dass das Hebesatzkarussell angehalten wird!
  • Bei der Grundsteuer muss ebenso maßvoll agiert werden. Wir halten daher eine Anhebung von maximal 10 %-Punkten auf 460 % für vertretbar (geplant: 495 %), wir dürfen die Bürger bei der Grundsteuer auch nur deshalb moderat belasten, da diese in den kommenden Jahren erhebliche Aufwendungen in die ökologische Sanierung der Immobilien stecken müssen
  • Antrag Grundsteuerbremse aus 2019 der FDP-Fraktion => Wort des Kämmerers
  • Die Haushaltslage zeigt, dass das Großprojekt RTW nicht mehr finanzierbar ist. Insgesamt reden wir über einen Kostenblock von 85 Mio EUR. Hierin enthalten ist die Budgetaufstockung in diesem Jahr, die Neu-Isenburg als Gesellschafterin nolens-volens mitmachen musste. Mit dem heutigen Wissen hätte man diese Anteile nicht erworben, denn Neu-Isenburg wird hier deutlich über Gebühr für ein Infrastrukturprojekt mit Auswirkung auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet belastet
  • Die Mobilitätsstation im Osten der Stadt wird nicht mehr zu stemmen sein. D.h. der erhoffte Effekt, die Menschen zum Umsteigen am Ortseingang zu bewegen, verpufft. Ich wünsche den Anwohnern im Birkengewann und den Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet Ost viel Spaß beim Finden eines Parkplatzes
  • Im Wissen, dass eine Mobilitätsstation nicht kommen wird, ist auch eine Weiterführung über die Frankfurter Straße hinaus nicht sinnvoll. Dies haben wir Liberale immer angemahnt
  • Wir sehen eine ansteigende Neuverschuldung von 11,6 Mio EUR = rund 13 % im Verhältnis zur gesamten Bankenschuld. Kredite sind per se nicht verkehrt, wenn sie in Investitionen fließen, aber für die Projekte, die wir dringend stemmen müssen, sind keine Finanzierungskonzepte ersichtlich.
  • Wo bleiben denn die Finanzierungsvorschläge für den Umbau der HuHa und Stadtbibliothek? Wir werden vermutlich die GEWOBAU einbinden oder uns einer für den Umbau und Betrieb eigens zu gründenden Gesellschaft bedienen müssen, wenn wir die Kosten im eigenen Haushalt nicht abbilden können. Aber wir müssen endlich anfangen! Mit jedem Jahr das wir liegen lassen steigen die Kosten noch mehr an
  • Dies gilt auch für die Sporthalle im Sportpark, denn wenn wir eine Prioritätenliste führen, dann müssen wir sie auch leben.
  • Ebenso gilt dies für den zweiten Feuerwehrstandort: Problem ist hier allerdings die künftige Verkehrsentwicklung u.a. durch Inbetriebnahme des Terminal 3 im Jahr 2026
  • Wir erkennen die Konsolidierungsbemühungen des Kämmerers an, wenngleich die Haushaltskonsolidierung schneller und zupackender hätte erfolgen sollen. Wir sehen aber noch weiteres Potential in den Bereichen, in denen es wirklich weh tut: dem Personal
  • Mit 39,5 Mio EUR belaufen sich die Personalkosten 2026 auf rund 25 % der ordentlichen Erträge, bis 2029 wird ein Anstieg auf rund 45 Mio EUR erwartet- bei nahezu konstanten Erträgen (mögliche Sondereffekte bleiben unbeachtet)
  • Eine Konsolidierung ohne strukturelle Änderungen am Stellenplan kann nicht gelingen. Unser Haushalt sieht rund 86 Beamtenstellen vor, davon sind rund 73 besetzt. Beamtenstellen sind insbesondere wegen der Pensionsrückstellungen deutlich teurer als Angestellt im öffentlichen Dienst. Wir müssen uns nachhaltig Gedanken machen, wo wir Beamte langfristig durch Angestellte im öff. Dienst ersetzen können.
  • Der Stellenplan insgesamt sieht 492 Stellen vor (davon 428 derzeit besetzt), zum Vergleich: Stadt Langen rund 468 Stellen laut Plan, d.h. für Neu-Isenburg weiterhin konsequentes Verfolgen der Stellenwiederbesetzungssperre
  • Reorganisation in der Verwaltung muss konsequent weiterverfolgt werden, Fachbereiche bzw. Fachbereichsleitungen müssen, wenn es inhaltlich naheliegend ist, zusammengelegt werden
  • Wir fordern nach wie vor ein zentrales Facility Management, Querschnittsaufgaben dürfen nicht im jeweiligen FB angesiedelt sein, sondern es bedarf hier einer Bündelung der Kompetenzen, um Überkapazitäten abzubauen
  • Auch die Möglichkeiten des Outsourcings sind unverändert zu prüfen (z. B. Personal und Bezüge)
  • Wir fordern unsere Vertreter im Kreistag auf, den finanziellen Übergriffigkeiten des Kreises ein Ende zu bereiten. Wir halten es für scheinheilig, über die Klammheit der Stadt Neu-Isenburg zu klagen, um dann in Personenunion im Kreis für einen weiteren Anstieg der Kreis- und Schulumlage zu stimmen.

Resumée:

  • Wenn die ab 2027 erwartete Entwicklung eintritt, geht kein Weg an einem so genannten Strukturhaushalt vorbei: d.h. nur noch Pflichtausgaben und dringend erforderliche Investitionen können dann getätigt werden
  • Der vorgelegte Haushalt ist nur die halbe Wahrheit dessen, was uns ab 2027 blühen wird: weiter deutlich steigende Steuer- und Gebührensätze, insbesondere aber auch das Infragestellen des „Isenburger Modells“ in der Kinderbetreuung. Die Grausamkeiten werden erst nach der Wahl offenbart werden
  • Wir fordern ein Haushaltssicherungskonzept (dieses wird in § 6 der HH-Satzung aktuell noch ausgeschlossen, Dreieich sieht ein solches bereits jetzt vor). Im Ergebnis- und im Finanzhaushalt bestehen deutliche Defizite, die ein solches Konzept i. S. d. § 92a HGO angezeigt erscheinen lassen; das Einleiten von Konsolidierungsmaßnahmen ist de facto schon Teil eines HH-Sicherungskonzepts.