Antrag: Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung auf kommunaler Ebene in Neu-Isenburg
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines Projekts eine Kosten- und Leistungsrechnung
für den kommunalen Haushalt zu entwickeln. Ziel soll es sein, diese Kosten- und
Leistungsrechnung bis Ende 2025 mit Vorlage des nachfolgenden (ggf. Doppel)Haushaltes
2026 f. zu implementieren
Begründung
In § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung heißt es: „Zur Unterstützung der
Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit
bei der Aufgabenerfüllung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Deren
Ausgestaltung bestimmt die Gemeinde nach ihren örtlichen Bedürfnissen.“
In den zurückliegenden und laufenden Haushaltskonsolidierungsberatungen wurden diverse
Produktbereiche der Stadt Neu-Isenburg einer intensiven Betrachtung unterzogen. Die
Untersuchung der Kosten in den einzelnen Bereichen beschränkte sich jedoch nur auf die
direkt zurechenbaren Personal- und Sachkosten. Eine verursachungsgerechte Zuordnung der
indirekten Kosten (z. B. Kosten der Fachbereiche IT, Personal etc. – also aller zentralen
Bereiche, die Leistungen ausschließlich für andere Fachbereiche der Stadtverwaltung
erbringen) war und ist aufgrund einer nicht ausreichend ausgeprägten Kosten- und
Leistungsrechnung nicht möglich. Nur dann, wenn eine vollständige Transparenz aller den
einzelnen Fach- bzw. Produktbereichen zuzuordnenden Kosten gewährleistet ist, ist eine
echte Vergleichbarkeit und eine kritische Betrachtung des Leistungsspektrums der Stadt
möglich. Neu-Isenburg könnte hier zudem Vorreiterin sein, was die Einführung einer
vollständigen Verrechnung der einzelnen Kostenarten über die Kostenstellen auf die
Kostenträger anbelangt.