Antrag der FDP-Fraktion: Grundsteuerbremse

27.08.2019

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.

2. Das die Neuregelung möglichst unbürokratisch erfolgen kann. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neu-Isenburg, aber auch für die Unternehmen und die Verwaltung muss überschaubar sein.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die jahrzehntealten Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer (Einheitswert) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt, innerhalb der eine mit den Vorschriften des Grundgesetzes vereinbare Reform der Einheitswertermittlung als Gesetz verabschiedet sein muss. Innerhalb einer weiteren Frist von 5 Jahren müssen die ca. 36.000.000 Einheitswerte aller betroffenen Grundstücke auf der Basis der neuen Regelungen neu ermittelt werden. Darüber hinaus dürfte eine zukünftige Verfassungswidrigkeit nur dann ausgeschlossen sein, wenn es in regelmäßigen Abständen, z.B. alle 7 Jahre, im Rahmen einer Hauptfeststellung, zu einer Überprüfung und ggf. auch Anpassung der Einheitswerte kommt. Sollte also bis zum 31. Dezember 2019 kein neues Gesetz in Kraft getreten sein, entfällt die Grundsteuer, und damit die Haupteinnahmequelle der Kommunen, ersatzlos.

Neu-Isenburg, den 26. August 2019
Für die FDP-Fraktion

Thilo Seipel
Fraktionsvorsitzender