Antrag: Aufstellung von Trinkwasserbrunnen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zur Trinkwasserversorgung soll an geeigneten Stellen in Neu-Isenburg (z.B. Fußgängerzone, Rosenauplatz, Dreiherrnsteinplatz, Sportanlagen, Radschnellweg) Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden, an denen unentgeltlich Trinkwasser gezapft werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und dem DLB, Standorte für die Errichtung und den laufenden Betrieb von Trinkwasserbrunnen ermitteln. Die Prüfungsergebnisse der DS 18/1558 sind zu berücksichtigen. Die Mittel sind im Haushalt bereitzustellen und Fördermittel zu prüfen.


Begründung
Der Gesetzgeber hat mit einer Änderung im § 50 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), die der Allgemeinheit dienende öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge präzisiert. Danach gehört auch dazu, dass das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch
durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.

Die „Refill“-Community hat sich nicht bewährt, da hier bislang nur vier Standorte in NeuIsenburg zur Verfügung stehen und dies zudem nur zu den jeweiligen Öffnungszeiten – also nicht abends sowie an Sonn- und Feiertagen. Zudem ist empirisch die Hemmschwelle für viele Bürger zu hoch, um in Geschäften nach Wasser zu bitten.


An den derzeitigen heißen Sommertagen wird deutlich, wie wichtig regelmäßige Aufnahme von Trinkwasser für den menschlichen Organismus ist, insbesondere für vulnerable Gruppen. Kinder, Senioren sowie Radfahrer und andere Sportler brauchen eine vermehrte Flüssigkeitsaufnahme. Deswegen sollten wir mit den Trinkwasserbrunnen die blaue Infrastruktur in NeuIsenburg ausbauen und unsere Stadt resilienter gegen die bevorstehenden klimatischen
Veränderungen machen