Anfrage: Sachstand und Zeitplan zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung

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ANFRAGE der FDP-Fraktion

mit der Bitte um Beantwortung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Vorbemerkung:

Die FDP-Fraktion hatte mit der Drucksache 19/1594 die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für den kommunalen Haushalt beantragt. Der Antrag sah vor, diese zu entwickeln und bis Ende 2025 mit Vorlage des nachfolgenden Haushalts zu implementieren.

In der 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2026 wurde der Verweis dieses Antrages in die neue Legislaturperiode mehrheitlich abgelehnt, weil der Erste Stadtrat und Kämmerer dem Parlament versichert hatte, dass ein Konzept zum Projekt Kosten- und Leistungsrechnung noch im Jahr 2026 dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden wird. Die Zusage wurde als Protokollvermerk aufgenommen.

Vor diesem Hintergrund und da sich das Jahr 2026 inzwischen dem Ende nähert, bittet die FDP-Fraktion den Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Erarbeitung des angekündigten Konzepts zur Kosten- und Leistungsrechnung?
  2. Wann konkret wird das Konzept dem Magistrat und der Stadtverordneten-versammlung vorgestellt?
  3. Sofern ein Konzept nicht Jahre 2026 vorgestellt werden kann: Welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt und für welchen konkreten Zeitpunkt ist die Vorlage nun vorgesehen?
  4. Welchen Zeitplan sieht der Magistrat für die tatsächliche Einführung und produktive Nutzung der Kosten- und Leistungsrechnung nach Vorlage des Konzepts vor?
  5. Ab welchem Haushaltsjahr sollen die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für die Haushaltsplanung, das Haushaltscontrolling und die politischen Beratungen zur Verfügung stehen?
  6. Welche weiteren Schritte sind geplant und wie gestaltet sich der Zeitplan für deren Umsetzungen?

Begründung

Eine transparente Zuordnung der Kosten kommunaler Leistungen gewinnt angesichts der finanziellen Entwicklung der Stadt und der laufenden Haushaltskonsolidierung weiter an Bedeutung. Bereits unser ursprünglicher Antrag hatte darauf hingewiesen, dass eine sachgerechte Bewertung einzelner Produktbereiche nur eingeschränkt möglich ist, solange neben den direkt zurechenbaren Personal- und Sachkosten die indirekten Kosten zentraler Verwaltungsbereiche nicht verursachungsgerecht zugeordnet werden können.

Mit dem Protokollvermerk vom 11. Februar 2026 hat der Magistrat selbst angekündigt, der Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2026 ein Konzept zur Kosten- und Leistungsrechnung vorzulegen. Die Anfrage soll daher insbesondere klären, wie weit die Arbeiten mittlerweile fortgeschritten sind, wann die angekündigte Vorlage erfolgt und wann aus dem Konzept eine tatsächlich nutzbare Kosten- und Leistungsrechnung entstehen soll.