Anfrage FDP Fraktion: DS 19/0528; Heller Asphalt

Vorbemerkung:

Die Drucksache 19/0528 mit der Bitte um Prüfung, inwieweit im Sinne der Klimaanpassung bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen heller Asphalt verwendet werden kann, wurde am 29.3.2022 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Exakt ein Jahr später, am 29.3.2023, stellte der Magistrat in einer Mitteilung in Aussicht, bei der Erneuerung der Hugenottenallee zwischen Dornhofstr. und Frankfurter Str. hellen Asphalt u verwenden und entsprechende Nachträge mit der ausführenden Firma zu vereinbaren.

Nun, wiederum ein Jahr später, sind die Bauarbeiten im wesentlichen abgeschlossen und nach dem optischen Eindruck scheint hier nun doch wieder konventioneller Asphalt verwendet worden zu sein.

Wir fragen daher an:

  1. Wurde hier tatsächlich konventioneller Asphalt verwendet?
  2. Falls ja, warum wurde der Plan, hier hellen Asphalt zu testen, verworfen und warum wurde die Stadtverordnetenversammlung nicht über die Änderung informiert?
  3. Bei welchen zukünftigen Straßenbaumaßnahmen ist die Verwendung von hellem Asphalt geplant?“

Antwort der Verwaltung:

  1. Die Asphaltdeckschicht der Hugenottenallee wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2022 mit aufgehelltem Asphalt hergestellt. Dazu wurde Asphaltmischgut mit heller Gesteinskörnung (Quarzit) verwendet und der Asphalt mit Quarzit abgestreut. Die entsprechenden Nachweise liegen den Fachbereichen vor.
  2. Siehe Antwort zu Punkt 1.
  3. Die aktuell anstehenden Vorhaben befinden sich noch nicht in der Ausführungsplanung. Die Verwendung von Asphaltaufhellungen wird bei den zukünftigen Maßnahmen geprüft und eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorgenommen.