Anfrage der FDP Fraktion: Eventuelle zukünftige verstärkte Lärmbelastung von Zeppelinheim
Im Hinblick auf die eventuellen verstärkten zukünftigen Lärmbelastungen von Zeppelinheim bittet die FDP Fraktion den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
a.) Terminal 3 des Flughafens:
Welche Informationen über die konkrete Gestaltung (insbesondere Größe und Lage der geplanten Gebäude) des Terminal 3 des Frankfurter Flughafens liegen der Stadt Neu-Isenburg vor?
Gibt es aktuelle Baupläne, die der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden können?
Welche Auswirkungen wird der Bau des Terminal 3 auf die Lärmbelastung Zeppelinheims haben?
Werden die Gebäude eine positive abschirmende Wirkung gegenüber Zeppelinheim haben oder überwiegen die zusätzlichen Belastungen durch die sich von und zu dem Terminal bewegenden Flugzeuge?
b.) Ausbau der Anschlussstelle Zeppelinheim:
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bezweifelte die Stadt Neu-Isenburg die Glaubwürdigkeit der Verkehrsprognose sowie die des Lärmgutachtens zum Ausbau der Anschlussstelle .
Ein entsprechendes Gegengutachten der Fa. Regio-Consult wurde jedoch vom Gericht nicht verwertet.
In der Stellungnahme vom 15.4.2010 (siehe Anhang) legte Herr Dr. Schönegge dar, dass die Frage der Lärmbelastung durch die Zunahme des Straßenverkehrs neu aufgerollt werden müsste, wenn es ein neues Planfeststellungsverfahren gibt.
Daher bittet die FDP Fraktion um Information, ob das „Leipziger Urteil“ und der damit einhergehende Änderungsbedarf am Planfeststellungsbeschluss die Möglichkeit bietet,noch einmal im Sinne Zeppelinheims tätig zu werden.
Anhang: Stellungnahme vom 15.4.2010