Änderungsantrag: Gesellschaftsvertrag der RTW GmbH

Änderungsantrag zu Drucksache 19/1954:

Punkt 4 erhält folgende neue Fassung:4 Der Magistrat wird beauftragt, die RTW GmbH darüber in Kenntnis zu setzen, dass es der Stadt Neu-Isenburg nicht möglich ist, über den bereits zugesagten Umfang hinaus finanzielle Mittel für die Planung, den Bau und den Betrieb der RTW zur Verfügung zu stellen.

Eine Zustimmung zu jedweder Änderung des Gesellschaftervertrages kann daher von Seiten Neu-Isenburgs nur erfolgen, soweit sichergestellt wird, dass keine zusätzlichen finanziellen Lasten entstehen.

Begründung:

Die RTW ist das wichtigste Infrastrukturprojekt der letzten Jahrzehnte und Neu-Isenburg sieht unverändert die großen Vorteile dieser Trasse und steht zu deren Realisierung.

Seit dem Beitritt der Stadt zur RTW GmbH haben sich jedoch wesentliche Rahmendaten signifikant verändert, welche die Finanzen Neu-Isenburgs bis an die Belastungsgrenze in Anspruch nehmen. So führen z.B. die Kosten für Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, geänderte Verpflichtungen in der Kinderbetreuung, die Pflicht zu einer kommunalen Wärmeplanung und vieles mehr zu einer sehr starken direkten und indirekten Belastung der Gemeindefinanzen, welche de facto die kommunale Selbstverwaltung gefährdet. Hierauf haben die Bürgermeister des Kreises Offenbach in ihrer Resolution vom 25.3.2025 zu Recht deutlich hingewiesen.

Würde sich Neu-Isenburg im gewünschten Maß an der Umlageerhöhung der RTW GmbH beteiligen, so würde dies für viele Jahre sämtliche verfügbaren Mittel der Stadt binden. Jegliche andere Stadtentwicklung bliebe dann für das kommende Jahrzehnt auf der Strecke und die sog. freiwilligen Leistungen (vor allem Kunst, Kultur und Sport), welche sowieso bereits von mehreren Konsolidierungs-/Kürzungsrunden betroffen sind, würden de facto zum Erliegen kommen.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, sich als Kommune über das bislang zugesagte Maß hinaus an der RTW finanziell zu beteiligen. Dies umso mehr, da es sich bei dieser Schienenverbindung weitestgehend gar nicht um ein kommunales Projekt handelt. Vielmehr hat die RTW nicht nur überregionale Bedeutung für den gesamten Großraum Rhein-Main, sondern ist aufgrund der Anbindung des Flughafens sogar international relevant. Somit sind die entstehenden Mehrkosten durch die dafür zuständigen Körperschaften (Land/Bund/EU) zu tragen.